Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
|
Mein Leistungsspektrum umfasst sowohl das Individual- als auch das kollektive Arbeitsrecht im Rahmen
gerichtlicher und außergerichtlicher Interessenwahrnehmung. Ich vertrete sowohl Arbeitnehmer und
Betriebsräte als auch Arbeitgeber und berate Vorstände, Organe und Personalverantwortliche in allen
arbeitsrechtlichen Fragen.
Dabei fertige ich individuell auf Ihren Betrieb abgestimmte Arbeitsverträge, berate und vertrete Sie
in Fragen Arbeitszeit, Lohn und Gehalt, Anwendung von Tarifverträgen, Abmahnungen und Kündigungen.
Hauptfeld der Tätigkeit ist das Kündigungsschutzverfahren, wobei ich Ihre kompetente Vertretung übernehme.
Hier ist auf den besonderen Kündigungsschutz z. B. bei Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung
und Wehrdienst hinzuweisen.
Zu beachten sind für Sie insbesondere kurze Verfallsfristen für die Lohnzahlung in Arbeits- und Tarifverträgen,
deren Ablauf zum völligen Verlust Ihrer Lohnansprüche führen kann.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass bis drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage
erhoben werden muss.
Arbeitsrecht ist ständigem Wandel und ständiger Änderung unterworfen. Melden Sie sich bitte rechtzeitig!
Nichts ist ärgerlicher, als wenn die Fristen abgelaufen sind.
|