Rechtsgebiete
Miet- und Wohneigentumsrecht
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In allen Fragen bei der Gestaltung und Abwicklung von Miet- und Pachtverhältnissen im privaten und
gewerblichen Bereich stehe ich gerne zur Verfügung. In enger Zusammenarbeit mit Ihnen erarbeite ich
Mietverträge für Wohn- und Geschäftsräume.
Ich vertrete sie gerichtlich und außergerichtlich bei der Geltendmachung von Miet- bzw.
Hausgeldrückständen, bei der Kündigung wegen Zahlungsverzuges und Eigenbedarfs, bis hin zu Räumungsklagen
und entsprechender Zahlungs- und Räumungsvollstreckung.
Im Mietrecht gebe ich Ihnen kompetente Auskunft in Fragen Mieterhöhung, Mietminderung, Wirksamkeit
von Schönheitsreparaturklauseln und Betriebskostenabrechnungen, Fragen der Rückzahlung bzw. Verrechnung
der Kaution sowie Fragen des Schadensersatzes wegen Beschädigung der Mietsache.
Im Wohnungseigentumsrecht vertrete ich Sie bei der Anfechtung von Beschlüssen der
Wohnungseigentümergemeinschaft und bei Ansprüchen gegen einzelne Wohnungseigentümer oder gegen
die Wohnungseigentümergemeinschaft.
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