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Im Arbeitsrecht
übernehme ich die Vertretung von Unternehmen, Geschäftsführern,
leitenden Angestellten und Arbeitnehmern in allen Bereichen des Dienstvertrags-
und Arbeitsrechts. Schwerpunkt ist dabei die Beratung bei außergerichtlichen
Auseinandersetzungen, die Wahrnehmung von Kündigungsschutzprozessen beim
Arbeitsgericht und die Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie aller sonstigen
Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Im Steuerrecht vertrete ich Ihre
Interessen gegenüber dem Finanzamt bei Einspruchsverfahren gegen
Steuerbescheide und bei einem sich möglicherweise anschließenden Verfahren beim
Finanzgericht. Darüber hinaus berate ich in allen steuerrechtlichen
Angelegenheiten, insbesondere auch im Zusammenhang mit erbrechtlichen und unternehmensspezifischen
Fragen.
Im Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht befasse
ich mich mit der Gestaltung von Testament und Erbvertrag, vertrete meine
Mandanten bei der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und
berate in allgemeinen erbrechtlichen Fragen unter Berücksichtigung der
jeweiligen steuerlichen Auswirkungen. Des Weiteren unterstütze ich meine
Mandanten bei der Gestaltung von Vorsorge- und Generalvollmachten sowie
Patientenverfügungen.
In meinem Interessenschwerpunkt
Handels- und Gesellschaftsrecht berate
ich schon im Vorfeld einer Gesellschaftsgründung hinsichtlich der zweckmäßigen Rechtsform.
Dies gilt z.B. auch für Existenzgründungen. Auch berate ich Unternehmen bei
Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltungen und bei Auseinandersetzungen sowohl
im Verhältnis zu Geschäftspartnern als auch innerhalb des Unternehmens.
Im Verkehrsrecht
übernehme ich die zivilrechtliche Behandlung und Geltendmachung bzw. Abwehr
von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach einem Verkehrsunfall.
Darüber hinaus vertrete ich die Interessen meiner Mandanten nach einem
Bußgeldbescheid, einem Strafbefehl oder auch nach einer Anklage.
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Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1996
und Fachanwalt für Steuerrecht seit 1988. Die jeweilige Rechtsanwaltskammer
erkennt den Titel Fachanwalt zu, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische
Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das
Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und
praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Ich bin Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft
Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV), Mitglied in der Deutschen
Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft
e. V. und hier als Leiter des Fachausschusses für Arbeitsrecht tätig.
Im Fachgebiet Steuerrecht bin ich Mitglied
der Arbeitsgemeinschaft für Steuerrecht im DAV und Mitglied des
Steuerberaterverband e. V. Köln.
Für den Bereich des Erbrechts bin ich
Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.
(DVEV).
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